2 einfache Beispiele sollten beachtet werden.
Hallo liebe Vereinsfreunde,
sicherlich bleibt auch bei Ihnen der Briefkasten derzeit so lange leer wie nie zuvor. Der aktuelle Streik der Postzusteller dauert inzwischen mehrere Wochen an und Millionen von Briefen und Paketen wurde nicht an die Empfänger ausgeliefert.
Doch was kann dies auch für das Vereinsleben für Folgen nach sich ziehen? Dabei geht es um die Einhaltung von Fristen
Mit dem Streik der Postzusteller können ganz leicht 2 wesentliche Szenarien im Vereinsleben auftreten:
Sie erhalten zum Beispiel einen Bescheid des Finanzamtes mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Danach können Sie in der Regel binnen eines Monats befristet einen Rechtsbehelf –Einspruch – einlegen und so die Entscheidung überprüfen lassen. Doch wie hält man auch in Zeiten des Poststreiks diese Frist ein?
Eigentlich ganz einfach: Man versendet den Einspruchsschriftsatz nicht per Einschreiben/Rückschein, sondern wählt 2 sicherere Varianten: Entweder, man übermittelt den unterschriebenen Einspruchsschriftsatz per Telefax und hat damit den sofortigen Zugang beim Empfänger-Finanzamt gesichert und erhält als Beleg dabei auch den Telefax-Sendebericht.
Oder aber man wirft den Einspruchsschriftsatz persönlich oder über einen zuverlässigen Boten in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes ein und fertigt darüber ein kurzes Protokoll ( welcher Schriftsatz, wann, wo und von wem eingeworfen, Zeuge ) oder