Hallo liebe Vereinsfreunde,

immer wieder höre ich in Gesprächen mit Vereins-Vorständen und Schatzmeistern, dass man lieber als Laien die Steuererklärungen des Vereins selbst fertigt. Als Begründung wird mir dann überwiegend angegeben, „ … das unser kleiner Verein sich ja einen teuren Steuerberater gar nicht leisten könne!“

Diese Begründung kann man inzwischen klar als überholt ansehen, denn die Steuerberatergebührenverordnung sieht seit dem Juli 2016 folgendes vor: Für alle Leistungen des Steuerberaters mit Ausnahme seiner Vertretungsaktivitäten für Ihren Verein vor Gerichten kann er jetzt auch die vorgegebenen Honorarsätze legal unterschreiten und herabsetzen. Denn jetzt heißt es in § 4 Absatz 1 Ziffer 3 dieser Gebührenverordnung:

(3) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung unter den Formerfordernissen des Absatzes 1 vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen. …“

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stbgebv/gesamt.pdf

Und das bedeutet dann ganz einfach für Ihre Vereinspraxis: Bevor Sie einem Steuerberater für Ihren Verein das Mandat erteilen lassen Sie Ihre/n Kassenwart/in oder den unter Ihren Vereinsmitgliedern fähigsten Buchhalter, Bankkaufmann o.ä. die Kassen-, Konto- und steuerlichen Papiere des Vereins ordnen und vielleicht dabei auch einfach digital auf einen USB-Stick oder eine CD. Denn wenn Sie

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