Hallo liebe Vereinsfreunde,
der Vereinsschatzmeister aus Leipzig, der uns auch schon eine positive Vereins-Bewertung am 17.10.2016 einstellte, hat mir inzwischen auch noch eine spezielle Frage aus seinem Verantwortungsbereich gestellt und zwar: Wie verhindert man zum 31.12.2016 die Verjährung von offenen Vereinsforderungen, denn das ist ja in nur noch etwas mehr als 1 Monat?
Diese Frage beantworte ich hier gerne einmal allgemein mit folgenden Hinweisen:
Zunächst ist dabei zu prüfen, welcher Anspruch zum Jahresende verjährt und dazu gilt es, den genauen Verjährungseintritt zu prüfen, je nach Anspruchsart. In der Regel dürfte es sich dabei mit Vereinsforderungen um eine 3-Jahresfrist handeln.
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Zivilrecht/index.php
Erkennt man also so die anstehende Verjährungsfrist, dann kann man den Eintritt der Verjährung mit folgenden Maßnahmen verhindern:
+ Man reicht noch in diesem Jahr eine Klage gegen den Schuldner ein und zahlt dabei auch
sofort den dafür erforderlichen 3-fachen Gerichtsvorschuss, damit die Klage auch gleich zugestellt
wird,
+ man beantragt noch in diesem Jahr einen Mahnbescheid und zahlt auch gleich dazu den
erforderlichen 1-fachen Gerichtskostenvorschuss,
+ man verhandelt mit dem Schuldner und lässt diesen einen schriftlichen und unwiderruflichen
Verzicht auf den Einwand der Verjährung unterschreiben oder
+ schriftlich ausdrücklich die Forderung bedingungslos anerkennen.
+ man einigt sich mit dem Schuldner auf eine Ratenzahlung und lässt gleich die erste Rate zahlen
und quittiert diese: Dieses Anerkenntnis hemmt den Eintritt der Verjährung.
+ Auch aktuelle und nachweisbar protokollierte Verhandlungen über die offene Forderung
verhindern den Verjährungseintritt, jedenfalls solange, bis eine Seite die Fortführung der
Verhandlungen endgültig ablehnt.
+ Den Eintritt der Verjährung hemmt dabei auch die Anmeldung einer offenen Forderung im
Insolvenzverfahren des Schuldners oder
+ auch insbesondere bei Gewährleistungs-Forderungen aus Baurecht die Einleitung eines
gesonderten Beweissicherungsverfahrens.
Wenn Sie so noch in diesem Jahr agieren, dann freuen sich sowohl über diese forderungssichernden Maßnahmen Ihre Kassenprüfer als auch die Mitglieder, denen Sie dies mit dem nächsten Rechenschaftsbericht mitteilen können. Denn einerseits hat Ihr Verein nichts zu verschenken und Sie müssen als Vereinsverantwortliche die Vermögensinteressen des Vereins stets wahren.
Weitere wichtige Vereins-Praxistipps wie diesen finden Sie hier auch im internen Premium-Bereich meiner Vereins-Mindmap.
Mit besten Vereinsgründen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte
http://mein-erfolgreicher-verein.de/