Hallo liebe Vereinsfreunde,
wenn Vereine mit einem speziellen vereinsrechtlichen Problem konfrontiert werden, dann ist guter Rat „doppelt teuer“: Einerseits will man zur Sicherheit einen professionellen Fachmann konsultieren, der ein klar nachgewiesenes Spezialwissen in genau diesem Themenfeld nachweisen kann und andererseits weiß man auch, dass diese wichtige Hilfe grundsätzlich nicht kostenfrei gewährt werden kann.
Anwälte haben ja oft Fachanwaltsbezeichnungen wie Fachanwalt für Arbeit-, Miet-, Verwaltungs- oder Sozialrecht etc., einen Fachanwalt direkt für Vereinsrecht gibt es dabei jedoch nicht.
Folglich ist man bei der Suche nach dem „richtigen und fachkundigen“ Spezial-Anwalt auf die eigene Recherche im Internet angewiesen. Genau dazu soll hier eine Hilfe geleistet werden:
Wenn ein Anwalt folgende Tätigkeitsschwerpunkte auf seiner Webseite beschreibt
„…Meine Beratungstätigkeit umfaßt
- Steuerrecht der Nonprofit-Organisation einschließlich Gestaltungsberatung, Klärung von Grundsatzfragen mit der Finanzverwaltung, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren, Revisionen zum Bundesfinanzhof (Gemeinnützigkeit, Vereinsbesteuerung, Stiftungssteuerrecht, Spendenrecht, Sponsoring, Umsatzsteuerbefreuung und -ermäßigung, Rücklagen, Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerbefreiung etc.)
- Rechtsformwahl (Verein, Stiftung, gGmbH, GmbH, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts) einschließlich Vor- und Nachteile der Steuerbegünstigung, Namens-/ Markenrecht, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Rechtsform-/ Strukturänderung (Auslagerung, Umwandlung, Kooperation, Fusion, Outsourcing, Anstellungsverträge der Leitungskräfte) gegebenenfalls einschließlich Due Diligence und Bewertung
- Organisationsrecht (Gestaltung, Auslegung