Deutsche Umwelthilfe, DUH e.V. CDU will die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe prüfen lassen Erschwerung für weitere gerichtliche Fahrverbotsurteile möglich?
Mehrere deutsche Gerichte haben bereits Dieselfahrverbote wegen regelmässiger Überschreitung der Luftreinheitsvorschriften ausgesprochen wie zuletzt für die Städte Köln und Bonn. Kläger in diesen Prozessen war dabei regelmässig die Deutsche Umwelthilfe e.V., DUH, also ein gemeinnütziger Verein.
Auf dem jüngsten Bundesparteitag der CDU in Hamburg wurde nicht nur eine neue Bundesvorsitzende für die Partei gewählt, sondern auch Sachanträge behandelt und entschieden. Dabei wurde jetzt auch ein Antrag verabschiedet mit dem die CDU verhindern will, das der DUH e.V. weitere finanzielle Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhält und stellt zugleich deren Gemeinnützigkeit zur Disposition.
"... Die CDU ebenso wie die Unionsfraktion im Bundestag sollten darauf hinwirken, "dass bereits etatisierte Mittel, die noch nicht verbindlich zugesagt wurden, mit einem Sperrvermerk versehen werden und in künftigen Haushalten keine Mittel mehr für die DUH etatisiert werden", heißt es in dem Antrag. Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg hatte ihn eingebracht. In dem Bundesland hängen Zehntausende Arbeitsplätze von der Autoindustrie ab.
Die DUH spielt eine zentrale Rolle in der Debatte um Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Städten und hat vor Gericht in den vergangenen Monaten bereits mehrfach Fahrverbote durchgesetzt. Würde der DUH die Gemeinnützigkeit aberkannt, dürfte ihr das die Finanzierung erschweren, da Spenden an sie dann nicht mehr absetzbar wären. Eine solche Prüfung ist Aufgabe des Finanzamts ...".
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/cdu-will-gemeinnuetzigkeit-der-umwelthilfe-pruefen-lassen-a-1242687.html
Einerseits sind sich alle Beteiligten einig, das die Reinhaltung der Luft in den Städten höchste Gesundheits-Priorität hat. Andererseits ist Hintergrund dieses Parteitagsbeschlusses, das Interessenkollisionen verhindert werden sollen. So sah das auch der Automobilhersteller Toyota der unlängst ankündigte, das er zukünftig keine weiteren finanziellen Unterstützungszahlungen mehr an die Umwelthilfe leisten will.
Kritiker des DUH monieren, das der Umwelthilfeverein auch als sogenannter "Abmahnverein" auftrete und die Nichteinhaltung von Kennzeichnungspflichten angreife.
Entscheidungen wie dieser jüngste CDU-Parteitagsbeschluss sind jedoch zunächst nur Meinungsbekundungen, da die Entscheidung über die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit allein den zuständigen Finanzämtern für Körperschaft am sitz des jeweiligen Vereins nach Vorgabe der steuerrechtlichen Vorschriften treffen.
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Vereins-Experte