Die meisten deutschen Vereine sind von Ihrem Satzungszweck und der täglichen Vereins-Praxis her Sportvereine, es waren Ende 2019 rund 90.000 Sportvereine in der Bundesrepublik.

 

Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine liegt dabei bekanntlich auch in der Förderung der Volksgesundheit, also einem hohen und wichtigen gesellschaftlichen Förderziel. Aus diesem Grund haben Bundesregierung und Bundesländer für die Sportvereine auch noch eine Extra-Corona-Finanzhilfe organisiert und dazu ausgeführt:

"... In Ergänzung zu diesem Soforthilfeprogramm hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ein Förderprogramm speziell für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen aufgestellt, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind. Voraussetzung für die Beantragung dieser Landeszuwendungen ist, dass der Verein im ideellen Bereich oder in der Vermögensverwaltung aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten ist. Der ideelle Bereich stellt die eigentliche Vereinsarbeit dar. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu erreichen. Hierzu zählen klassische Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Zuschüsse und Spenden und Ausgaben wie z.B. Kosten für Freizeitsport oder Jugendarbeit und Verbandsbeiträge.

Besteht ein Verein sowohl aus einem ideellen als auch einem wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbereich und ist er in beiden Bereichen durch die Corona-Virus-Pandemie von einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass bedroht, dann kann er jeweils einen Antrag auf Gewährung finanzieller Hilfe nach dieser Richtlinie (Vereinshilfeprogramm) und dem Soforthilfeprogramm des Hessischen Wirtschaftsministeriums stellen ...
In Abhängigkeit von der durch die Corona-Virus-Pandemie bedingten finanziellen Belastung des Vereins werden Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt..."

https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine

Und das bedeutet einfach im Klartext: Sportvereine können zweimal maximal 10.000 € finanzielle staatliche Soforthilfe beantragen und auch erhalten.

Hier gilt auch wieder unser Tipp: Wenden Sie sich dabei einfach zum Herausfinden des richtigen Ansprechpartners für diese finanziellen Vereinshilfen einfach an die Förderbank Ihres jeweiligen Bundeslandes. Die Übersicht aller bundesweiten Förderbanken finden Sie deshalb hier zu Ihrer Unterstützung hier:

https://www.investitionsbank.info/

Als Sportverein sollten Sie in jedem Fall die Chance nutzen auch diese finanzielle Hilfestellung für Ihren Verein zu nutzen um die Verluste Ihres Vereins aufgrund der Corona-Pandemie auszugleichen.

Dabei wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Beste Vereinsgrüsse aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte