Hallo liebe Vereinsfreunde,

der letzte Punkt der wichtigen aktuellen Hinweise für eine digitale Absicherung Ihres Vereinslebens in der Pandemiezeit betrifft natürlich auch Ihre Vereins-Satzung.


Im Rahmen dieses Blogs hatte ich ja bereits die Inhalte des brandneuen Corona-Abmilderungs-Gesetzes für alle Vereine mitgeteilt. Hier vorsorglich dazu nochmals der Link zu diesen aktuellen Vereins-Vorschriften, die sich in dessen § 5 befinden. Wichtig ist dabei besonders die befristete Gültigkeit dieser Vorschriften in § 7 Absatz 5:

"§ 5 ist nur auf im Jahr 2020 ablaufende Bestellungen von Vereins- oder Stiftungsvorständen und im Jahr 2020 stattfindende Mitgliederversammlungen von Vereinen anzuwenden."

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Das bedeutet im Klartext, das ab dem 01.01.2020 diese gesetzgeberischen Hilfestellungen nicht mehr von Ihrem Verein genutzt werden können und das damit alle bisherigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Fristen-Regelungen wieder exakt wie bis zum 31.12.2019 gelten.

Damit sind alle in den deutschen Vereinen aufgerufen, das 2. Halbjahr 2020 dazu zu nutzen, die jeweilige bisherige Vereins-Satzung im Hinblick auf die Pandemie-Erfahrungen zu aktualisieren, was bedeutet:

Punkte wie die

- Abhaltung von Vorstands-Sitzungen per Video- oder Telefon-Konferenz,

- Abhaltung von Mitglieder-Versammlungen per Video- oder Telefon-Konferenz,

- Entscheidungsfindungen im Verein bei digitalen Versammlungen wie ein sogenanntes Umlauf-Verfahren sowie

- die Einladung der Vorstands- und Vereins-Mitglieder zu Vereins-Versammlungen per Email

müssen für jeden Einzelfall überlegt werden und dann mit Satzungs-Ergänzungen im 2. Halbjahr 2020 verabschiedet und festgelegt werden. Nur dann können diese Neuregelungen in Ihrem Verein ab dem 01.01.2021 auch praktiziert werden.

Entsprechende Satzungs-Änderungsvorschläge sind bereits im Mindmap-Premium-Bereich zur sofortigen Nutzung hinterlegt.

 

Beste Vereinsgrüße aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte