Hallo liebe Vereinsfreunde,

die extreme Corona-Pandemie hat in diesem Jahr Deutschlands ohnehin nicht finanzstarke Vereine noch weiter finanziell geschwächt: Mitglieder-Einnahmen bleiben ebenso aus wie auch Eintrittsgelder aus Vereins-Veranstaltungen und Sponsoren haben auch keine neuen finanziellen Zusagen gemacht oder Hilfen geleistet.

Vorstände und Schatzmeister vieler Vereine sind teilweise verzweifelt aufgrund der ausbleibenden früheren Vereinseinnahmen in diesem Jahr.

Genau deshalb haben wir hier im Sommer 2020 zum Start des 2. Halbjahres zuerst die möglichen öffentlichen finanziellen Corona-Hilfen für Vereine angesprochen, damit diese mit den gegebenen Informationen auch von allen Vereinen zeitnah beantragt und genutzt werden können.

Unabhängig davon gibt es jedoch auch noch eine aktuelle vereinsinterne Aktionsmöglichkeit um die Liquidität der Vereine in der jetzigen Zeit zu verbessern:

Wenn ein Verein sowohl über einen steuerfreien ideellen Bereich als auch über einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügt kann bei bestimmten Fallkonstellationen in diesem Jahr nach einer Sonderregelung der Finanzverwaltung bis zum 31.12.2020 ein Verlustausgleich zugunsten des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfolgen.

Der Ausgleich des Verlustes eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit Mitteln des ideellen Bereichs ist außerdem unschädlich für die Steuerbegünstigung, wenn zum Beispiel der Verlust auf einer Fehlkalkulation beruht oder aber auch eine Rückführung des Ausgleichs an den idellen Vereins-Bereich noch im Jahr 2020 erfolgt.

Weitere Details und Ausnahme-Konstellationen zu diesem Ausnahme-Tatbestand finden Sie in unserem Mindmap-Premium-Bereich mit weiteren Detail-Informationen. Wenn es in diesem Themenbereich Handlungsmöglichkeiten gibt sollten Sie sich also zeitnah mit Ihrem Schatzmeister und/oder Ihrem Vereins-Steuerberater zu Ihren konkreten Handlungsvarianten abstimmen.


Beste Vereinsgrüsse aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte