Hallo liebe Vereinsfreunde,

die Bundesregierung hat zur Ankurbelung der Binnenkonjunktur nach der 1. Coronawelle eine befristete Senkung der beiden Umsatzsteuerbereiche um 3 % bzw. 2 % für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 beschlossen: Dabei wird die "hohe" Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % gesenkt und die "kleine" Mehrwertsteuer von 7 auf 5 %.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Dies betrifft natürlich auch Vereine genauso wie Unternehmen doppelt: Denn hier geht es ja sowohl um Rechnungen für gegenüber dem Verein erbrachte Leistungen als auch um diejenigen Leistungen, die ein Verein mit seinen eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten erbringt und abrechnet.

Falls das bei Vereins-Schatzmeistern bereits jetzt zu Kopfschmerzen und vielen Detail-Fragen führt können wir hier einmal die nunmehr zu beachtenden Steuergrundsätze einmal kurz erläutern:

Für die Entscheidung, welcher USt-Satz bei Bestellung vor dem 01.07. und Leistung nach dem 01.07.2020 erfolgt/e gelten folgende Richtlinien:

Hier kommt es nicht auf das Datum der Bestellung oder des Auftrags, sondern auf dessen Ausführung an, also

- bei der Versendung von bestellter Ware auf das Versanddatum,

- bei erfolgsorientierten Werkverträgen wie für Bauleistungen oder Produkt-Produktionen auf die Vollendung und Abnahmereife des geschuldeten Werkes.

- Bei Teilleistungen für Dauerleistungen wie die alle 2 Monate erfolgende Wartung des modernen Kaffeevollautomaten im Vereinsheim ist jeweils auf den Zeitpunkt der Erbringung des einzelnen Services abzustellen.

 

Diese Grundsätze und weitere Detailbeispiele hat hier einmal der Landessportbund Hessen zusammengestellt und veröffentlicht:

https://www.lsbh-vereinsberater.de/recht-steuern-und-versicherungen/steuern/corona-umsatzsteuersatz/

 

Bei allen Zweifelsfällen raten wir jedoch unbedingt dazu, hier die professionelle Hilfe von auch im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht erfahrenen Steuerberatern in Anspruch zu nehmen.

In unserem Premium-Mindmapbereich haben wir dazu auch die Kontaktdaten von Anbietern kostenfreier Steuerberatung für Vereine zur Verfügung gestellt.

 

Beste Vereinsgrüße aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.
Autor und Vereins-Experte