Gibt es tatsächlich steuerliche Vorschriften für gemeinnützige Vereine, die klare Vorteile festschreiben?
 
Selbstverständlich, im heutigen Fall ist es § 3 Nr. 26 a EStG. Er legt fest, das für eine nebenberufliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein ein Steuerfreibetrag von 720 € pro Jahr gilt. So können aktive Mitglieder des Vereins wirksam finanziell unterstützt werden.
 
 
Zwei Voraussetzungen sind dabei für eine sogenannte "nebenberufliche Vereinsaktivität" das
 
+  es sich um eine Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein handelt, der also vom zuständigen Finanzamt als solcher aufgrund seiner Vereinszwecke
    im Bereich Gemeinnützigkeit, Kirchlichkeit oder Mildtätigkeit anerkannt ist und
 
+  das im konkreten Fall eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die also im Jahresarbeitszeitvergleich zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer
    vergleichbaren Vollzeit-Tätigkeit beansprucht.
 
Dabei können für folgende Tätigkeiten derartige Steuerfreibeträge gewährt werden: Für jedes Vorstandsmitglied, egal ob Vorstand, Kassierer, Organisations-Beauftragter oder Webseiten-Betreuer der Vereins-Homepage genauso wie für Geräte- oder Platzwarte in Sportvereinen, den Reinigungsdienst oder den elterlichen Fahrdienst bei Auswärts-Vereinsspielen.
 
Konkret handelt es sich dabei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen.
 
Damit hat der Gesetzgeber einen wirksamen und interessanten finanziellen Anreiz für gemeinnütziges Engagement in Vereinen geschaffen, also lassen Sie uns diese Vorteile auch nutzen.
 
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Vereins-Experte